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Wer seine Krankheitskosten nicht gesetzlich, sondern privat absichern lassen will, weiß nicht immer, wer eigentlich einen Zugang hat. Dabei können viel mehr Arbeitnehmer diesen Schutz genießen, als angenommen. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen monatlich 4.012 Euro überschreiten und dies in wenigstens drei aufeinander folgenden Jahren, können sich in einer privaten Krankenversicherung absichern lassen. Menschen, die auf eigenes Risiko arbeiten, also Selbständige, Freiberufler und Künstler können gar in Unabhängigkeit vom Einkommen davon profitieren. Hinzu kommt, dass auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete wie auch Richter, Beamte und andere Beihilfeberechtigte den privaten Schutz genießen können. Wie für die gesetzliche Krankenversicherung muss auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge leisten, jedoch nur bis zum Satz für die Gesetzlichen. Als Plus bei der privaten Krankenversicherung gilt in erster Linie, dass man von einem maximalen Schutz profitieren kann und dies weltweit. Der individuell gewählte Tarif spielt natürlich auch eine besondere Rolle, wenn es um die einzelnen Leistungskriterien geht. Zusätzlich kann ein Krankentagegeld gewählt werden. Dieser zusätzliche Schutz springt immer dann ein, wenn die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlungspflicht von in der Regel sechs Wochen endet. Wer sich für diesen zusätzlichen Schutz entschieden hat, muss dann nicht auf die Höhe des gewohnten Einkommens verzichten. Eine Krankentagegeld- Versicherung erweist sich auch immer dann als effizient, wenn ein Selbständiger über einen längeren Zeitraum erkrankt. Dieser Personenkreis steht im Krankheitsfalle immer mit leeren Händen da. Ein zusätzlicher Schutz kann dann empfindliche Einkommenslücken auffangen. Erscheinen die Beiträge zu hoch, kann man sich in der Rege auch für einen Abgespeckten Schutz entscheiden. Gestaffelt wird dann nach einem vertraglich festgesetzten Zeitraum gezahlt, bis letztendlich das eigentliche Niveau erreicht ist. Auf diese Weise kann man Beiträge einsparen, ohne auf den wichtigen Versicherungsschutz zu verzichten. Jeder muss sich im Vorfeld überlegen, über welche Reserven verfügt werden kann, bis der vereinbarte Schutz greift und hilft, die Krankentage ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überbrücken.Eine ausführliche Tarifübersicht finden Sie bei Monetos.de
01. Juli 2008
Längst ist es kein Geheimnis mehr: wer privat krankenversichert ist, kann mit bestimmten Tarifen von einem besonderen Standard profitieren.Wer zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus muss, ist gut beraten, in einem komfortablen Zimmer auszukurieren. Kommt dann auch noch der Chef selber vorbei, ist man in guten Händen.
Doch vorbei sind die Zeiten, in denen ausschließlich privat Versicherte in diesen Genuss kommen konnten. Denn verstärkt bieten private Krankenversicherungen auch gesetzlich Versicherten diesen besonderen Komfort an.
So bezieht sich bereits ein nicht unerheblicher Teil der Vertragsabschlüsse auf Zusatzversicherungen mit Kassenpatienten, die verstärkt den oftmals nicht ausreichenden Schutz der Kassen aufstocken wollen. Denn verlangt man als gesetzlich Versicherter nach dem Chefarzt, muss dieses Plus aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Wer jedoch als Kassenpatient eine private Zusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt vereinbart hat, ist besser dran.
Ohne eine zusätzliche Absicherung besteht auch die Möglichkeit, sich in einem Einbett- oder Zweibettzimmer unterbringen zu lassen. Doch dann wird der Patient immer zur Kasse gebeten und die Zuzahlungen fallen nicht gerade gering aus. Will man den Chef einer Klinik anfordern und die Rechnung dafür begleichen, sollte man sich vorher nach den Kosten erkundigen; dann sind schnell einige Tausend Euro fällt, denn das Honorar richtet sich nach der Gebührenverordnung für Ärzte, die für den Chef einer Klinik natürlich entsprechend viel in Rechnung stellen kann.
Grundsätzlich regelt die Gebührenverordnung die medizinischen Leistungen mittels eines einfachen Gebührensatzes. Kann der Chefarzt einen höheren Satz zweifelsfrei begründen, können dann Kosten bis zum dreieinhalbfachen fällig werden. Einige Zusatzversicherungen für das Krankenhaus übernehmen die Differenz.
Doch eines gilt in jedem falle: auch wer sich als Kassenmitglied für den privaten und zusätzlichen Schutz eines solchen Tarifs entschieden hat, kann dennoch nicht alle Standards in Anspruch nehmen, die dem Privatpatienten geboten werden. So bleiben beispielsweise die Türen von reinen Privatkliniken für gesetzlich Versicherte verschlossen, denn die Kasse zahlt in diesen Fällen nicht ihren Eigenanteil, da mit Privatkliniken keine Verträge bestehen.
19. Juni 2008
In der Regel werden die individuellen Monatsbeiträge für die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen des Antragstellers berechnet. Grundsätzlich wird dabei das Geschlecht berücksichtigt, wie auch der aktuelle Gesundheitszustand, das Alter und der frei gewählte Tarif des Versicherten. Klar ist, dass ein Versicherter, der viel verlangt, auch mehr hinblättern muss, als derjenige, der mit einer Basisversorgung zufrieden ist. In jedem Fall muss der Arbeitgeber seinen Anteil zu den Kosten beitragen, doch nur in der Höhe, der auch bei den gesetzlichen Kassen bezahlt werden muss. Besonderheiten wie der Selbstbehalt, müssen jedoch vom Versicherten allein getragen werden. In der Regel gilt bei den privaten Krankenversicherern das Kostenerstattungsprinzip. Hierbei tritt der behandelte Patient als Vertragspartner des Arztes und der betreffenden Klinik auf. Bis zu einer bestimmten Höhe, die vertraglich festgesetzt wird, muss der Versicherte dann selber leisten, doch kann man grundsätzlich auf diese Weise Geld einsparen. Es gilt die Regelung: je höher der Selbstbehalt vereinbart wurde, desto niedriger gestalten sich die monatlichen Beiträge für die Versicherung. Bei den meisten Versicherern liegt der Selbstbehalt zwischen 200 und 600 Euro im Jahr. Doch muss ein solcher Tarif, falls gewünscht, für jedes Familienmitglied zusätzlich und separat abgeschlossen werden, da sich Familienangehörige nicht wie bei den Kassen mitversichern lassen. Doch bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, müssen Fragen in Bezug auf den aktuellen Gesundheitszustand beantwortet werden und auch ein Nachhaken bei der individuellen Krankenvorgeschichte ist Vertragsgegenstand. Je schwerwiegender die Erkrankungen und je schlechter der aktuelle Gesundheitszustand, desto teuer wird es für den Versicherten, da die Private erhöhte Risiken rechtzeitig erkennen will, um sich selber Zusatzkosten zu ersparen. Doch ist ein Tarif erst einmal vertraglich abgeschlossen, gilt dieser bis zum Ende der Laufzeit, selbst wenn sich der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers im Laufe der Zeit verschlechtern sollte. Daher prüfen die Versicherungen umso genauer beim Vertragsabschluss die Umstände und wer hier meint, die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten zu müssen, nur um an der Beitragshöhe zu sparen, wird im Schadensfall mit einer bösen Überraschung leben müssen. Stellen sich falsche Angaben heraus, muss sogar damit gerechnet werden, der Versicherung einen Schadenersatz zu zahlen. Doch eines darf man nicht aus den Augen verlieren: hatte man als Antragsteller schwere Vorerkrankungen oder ist im gehobenen Alter, wird es grundsätzlich teuer. Zudem nehmen private Krankenversicherungen einen Antragsteller erst gar nicht mehr auf, wenn die 55 Jahre überschritten wurden.
10. Juni 2008