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Gerade im Zuge der ansteigenden Preise bei gleichzeitiger Minimierung der Leistung stellen sich viele gesetzlich Krankenversicherte die Frage, ob die Möglichkeit eines Wechsels in die Private Krankenversicherung besteht. Vor allem die nahezu unbegrenzte Kostenübernahme für Behandlungen und Medikamente macht den Beitritt sehr attraktiv. Jedoch besteht derzeit noch nicht für jede Person die Möglichkeit, frei über die Form der Versicherung zu entscheiden. Nur für Freiberufler und Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von über 46 350 Euro steht der Weg in die Private Krankenversicherung offen. Wer bislang freiwillig gesetzlich versichert ist und zum ersten Mal über die Beitragsbemessensgranze kommt, kann sich zum folgenden Kalenderjahr privat Krankenversichern.Die Wahl für die richtige Kasse fällt dabei nicht immer leicht, denn immer mehr Private Kassen werben mit ihrem Angebot um die Kunden. Deshalb sollte der Entschluss für eine Krankenkasse nicht leichtfertig gefällt werden. Viele Kassen bieten sehr günstige Beitragssätze an, schränken jedoch gleichzeitig das Leistungsspektrum ein. Gerade junge Menschen, die sich zum ersten Mal privat versichern sollten einen genauen Blick auf die Beitragshöhe werfen, denn diese steigt oftmals mit Erreichen eines bestimmten Alters sprunghaft an.
Eine Möglichkeit, die Kassen objektiv hinsichtlich ihres Preis- Leistungs- Verhältnis zu vergleichen bietet sich im Internet. Viele Seiten stellen kostenfrei einen Vergleichsrechner zur Verfügung. Für den Vergleich sind einige Eingaben notwendig, denn der Beitragssatz errechnet sich aus verschiedenen Komponenten wie Alter, Geschlecht und vor allem den persönlich gewünschten Leistungen. Für die Möglichkeit der Chefarztbetreuung oder den Verzicht auf eine eigene Zuzahlung beim Zahnersatz fallen zusätzliche Kosten an. Die von der Maschine recherchierten Angebote können uns sollten in jedem Fall noch einmal genau angesehen werden, denn im Idealfall sollte die Bindung an die Kasse viele Jahre zu beiderseitiger Zufriedenheit halten.
20. November 2008
Endlich ist Sommer und das Leben verlagert sich zunehmend nach draußen, egal ob Straßencafe oder Strandbad, es gibt viele Ort an denen man es bei hohen Temperaturen gut aushalten kann, wenn man gerade das Glück hat, nicht arbeiten zu müssen. Allerdings verträgt nicht jedermann so hohe Temperaturen gleich gut. Gerade ältere Menschen oder solche mit Kreislaufproblemen leiden unter der Hitze, die zu vielfältigen Beschwerden führen kann. Beispielsweise müssen Patienten, die blutdrucksenkende Mittel einnehmen, jetzt besonders vorsichtig sein, da hohe Außentemperaturen bereits zur Senkung des Blutdrucks führen. Wer jetzt seine Medikamente nicht vom Arzt anpassen lässt, setzt sich Gefahren aus.Der Körper selbst kann sich recht gut gegen Überhitzung zur Wehr setzen. Das Schwitzen ist eine Strategie, um den Organismus abzukühlen. Das verdunstende Wasser kühlt den Körper ab. Da beim Schwitzen jedoch nicht nur reines Wasser aus dem Körper ausgeschieden wird, sondern auch lebenswichtige Salze, muss man beides regelmäßig ersetzen, will man sich nicht der Gefahr eines Kreislaufzusammenbruches aussetzen will. Ein solcher droht, wenn das Gehirn nicht ausreichend durchblutet wird. Daher muss man die bis zu drei Liter Flüssigkeit, die man an heißen Tagen verlieren kann, wieder zu sich nehmen. Auch wenn sie im Sommer besonders gut schmecken und scheinbar besonders erfrischend sind, bewirken sehr kalte Getränke gerade nicht, dass der Körper sich abkühlt, sondern ganz im Gegenteil. Nimmt man eiskalte Dinge zu sich, muss der Körper sie so zu sagen auf Betriebstemperatur bringen, also zusätzliche Wärme erzeugen. Nicht umsonst trinkt man in Ländern mit besonders heißem Klima bevorzugt warme Getränke, die den Körper nicht noch zusätzlich belasten. Den Salzhaushalt kann man beispielsweise mit einer warmen Suppe gut ersetzen.
Sport sollte man bei solchen Außentemperaturen generell vermeiden, da der Körper dadurch erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn überhaupt, kommen nur leichte, wenig anstrengende Aktivitäten in Betracht. Wer es nicht lassen kann, sollte frühmorgens oder spätabends seinem Bewegungsdrang nachgehen, wenn es im Verhältnis noch kühl draußen ist.
01. August 2008
Was der geplante Gesundheitsfonds letztendlich ab 1. Januar 2009 den Kassenmitgliedern bringen wird, weiß niemand so genau. Jedoch befürchten viele, dass mit erheblichen Veränderungen gerechnet werden muss. Nicht nur Beitragserhöhungen werden befürchtet, sondern auch Einschnitte bei den Leistungen. Eine private und zusätzliche Absicherung ist dann empfehlenswert und viele Privatversicherer konnten bereits im vergangenen Jahr einen enormen Zuwachs an Verträgen für gesetzlich Versicherte verbuchen und tendenziell ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Schließlich können auf diese Weise Risiken abgedeckt werden, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr übernommen werden. Doch wer sein Budget im Auge behalten muss, kann sich nicht gegen alle erdenklichen Risiken absichern, womit die Frage im Raum steht, welcher Schutz unbedingt notwendig ist. Selbst Experten sind sich einig, wenn dann die Auslandsreisekrankenversicherung genannt wird. Es bestehen zwar zwischen den meisten Reiseländern und der Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen, doch erstatten die Kassen nicht all das, was der Versicherte zunächst für ärztliche Behandlungen vorstrecken muss. Die Gesetzlichen übernehmen nur den Teil, der auch bei Behandlungen hierzulande entstehen würde und da viele Ärzte und Kliniken im Ausland erhöhte Sätze haben, bleibt der Kassenpatient nicht selten auf einem Teil der Kosten sitzen. Ärzte im Ausland sehen dann die Gunst der Stunde gekommen und rechnen wie bei einem Privatpatienten ab. Steht dann auch noch ein medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport an, muss der Kassenpatient darauf verzichten, oder selber einige Tausend Euro locker machen. Keine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten. Wer sich jedoch für den privaten Schutz entschieden hat, kann sich in die Heimat zurück fliegen lassen, ohne dass auch nur ein einziger Euro dafür bezahlt werden muss.Wer an Kosten einsparen will, kann auch einen Blick ins Internet werfen. Hier stehen dem Suchenden unglaublich günstige und zugleich gute Tarife zur Verfügung. Singleverträge sind bereits für unter zehn Euro im Jahr zu haben und Familien mit Kindern, die ein bestimmtes Alter nicht übersteigen, können sogar von attraktiven Familientarifen profitieren. Die Verträge gelten für ein ganzes Jahr und der Versicherte kann so viele Reisen unternehmen, wie er will. Jedoch sollte derjenige, der plant, länger als sechs Wochen an einem Stück im Ausland zu bleiben, seinen Versicherer informieren. Hierfür gelten andere Tarife.
03. Juli 2008
Wer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden will, ist immer mit einem Wust von Antragsformularen konfrontiert. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Fragen, die zum aktuellen Gesundheitszustand beantwortet werden müssen. Aber auch Vorerkrankungen müssen genannt werden und wer dabei schummelt, tut sich selber keinen Gefallen.Kommt der Versicherer dahinter, muss man in der Regel mit schweren Konsequenzen rechnen.
Wer zum Beispiel die Versicherung arglistig täuscht, weil mit Vorsatz falsche Angaben gemacht werden, um an der Beitragshöhe zu „drehen”, kann davon ausgehen, dass der Vertrag nachträglich als nicht vereinbart gilt. Die Versicherung behält alle Beiträge und parallel dazu muss der Kunde die Kosten, die bereits durch ärztliche Behandlungen entstanden sind, zurück zahlen.
Von einer groben Fahrlässigkeit ist auch die Rede, wenn Vorerkrankungen verschwiegen werden, weil der Antragsteller sonst vom Versicherer abgelehnt würde. Die Versicherung kann dann vom Vertrag zurück treten und auch hierbei droht dem Kunden eine Kostenrückerstattung an die private Krankenversicherung.
Wer Krankheiten aus der Vergangenheit verschwiegen, weil der Antragsteller sonst einen anderen Vertrag bekommen hätte, der bestimmte Bedingungen beinhaltet hätte, findet eine Vertragsanpassung statt. Die Versicherung ist dann berechtigt, einen zusätzlichen Risikozuschlag zu erheben, oder gar bestimmte Leistungen aus dem Gesamtpaket heraus zu nehmen. Dann jedoch kann der Kunde lediglich von einem lückenhaften Versicherungsschutz profitieren, der nicht mehr viel wert ist.
Doch hat die Gesundheitsreform vom April 2007 auch für einen verbesserten Verbraucherschutz gesorgt. Niemand darf seitdem ohne einen Krankenversicherungsschutz mehr dastehen und selbst wenn Falschangaben nachgewiesen werden können, muss einen andere Versicherung den Antragsteller aufnehmen. Ganz gleich, wie kranke der Antragsteller auch ist, ein Schutz darf dann nicht mehr verweigert werden. Dann gilt ab 1. Januar 2009, dass man in einem Basistarif der privaten Versicherung aufgenommen werden muss, der in etwa den Leistungsumfang bietet, der dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht und läuft nicht mehr Gefahr, ohne einen Krankenversicherungsschutz zu sein.
30. Juni 2008
Steigende Beiträge zur gesetzlichen Versicherung lassen in vielen Mitgliedern den Zweifel aufkommen, ob es nicht effizienter ist, einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu vollziehen.Insbesondere derjenige, der freiwillig gesetzlich versichert ist, stellt sich diese Frage.
Hinzu kommt, dass die Kassen ab Januar 2009 einen einheitlichen Beitrag angekündigt haben. Der Gesetzgeber will sich aller Voraussicht nach im November 2008 zu genauen Zahlen äußern. Dann wird ein enormer Konkurrenzdruck auf den einzelnen Kassen liegen, zumal mit vielen „Flüchtlingen” gerechnet werden muss.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zeigen also immer weniger Bereitschaft, ihre hohen Versicherungsbeiträge zu entrichten, die sich an der Höhe ihres Einkommens orientieren. Wer über einen Wechsel nachdenkt, kann unter Umständen enorm einsparen und verfügt unterm Strich endlich wieder über ein höheres Einkommen.
Doch wer wechseln will, sollte genau hinsehen, bevor man einer bestimmten privaten Versicherung den Vorzug gibt. Schließlich sollen nicht nur die Monatsbeiträge günstig ausfallen, sondern das Leistungsangebot muss den individuellen Anforderungen entsprechen.
Das große Tarifangebot erschwert vielen Suchenden eine Entscheidung und eingehende Vergleiche dürfen da auf keinen Fall fehlen.
Wer sich hierbei unsicher fühlt, kann auch einen unabhängigen Versicherungsexperten hinzu ziehen, der nach einem günstigen Tarif sucht, der maßgeschneidert auf die Anforderungen des Verbrauchers zugeschnitten ist.
Versicherungsvermittler konnten schon vielen Kunden weiter helfen, den geeigneten Versicherer zu finden.
Schon ab dem 1. Januar 2009 besteht die Chance, in den Basistarif einer privaten Versicherung zu wechseln und auch die Möglichkeit, einen Teil der Altersrückstellungen können dann „gerettet” werden.
Das Privileg, privat versichert zu sein, hat heute nach wie vor Gültigkeit, denn das Leistungsspektrum ist im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen weitaus größer. Angepasst an den jeweiligen Tarif kann der Versicherte den Leistungsumfang selber beeinflussen, was sich natürlich auch auf die Beitragshöhe nieder schlägt. Wer einen erweiterten Schutz verlangt, muss grundsätzlich mehr berappen. Dafür steht dem Versicherten, der einen exklusiven Schutz hat die Möglichkeit zur Verfügung, bei einer stationären Behandlung nicht nur vom dem Arzt behandelt zu werden, der gerade Dienst hat, sondern der Chef selber wird die Behandlung übernehmen. Dieser Vorzug und noch viele andere tragen dazu bei, dass sich immer mehr Kassenmitglieder um eine Aufnahme in die Private bemühen.
17. Juni 2008