Eine Entscheidung (in der Regel) für das ganze Leben: Wer sich als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung versichern möchte, sollte im Vorfeld in aller Ruhe die Gegebenheiten und Modalitäten der einzelnen PKV miteinander vergleichen
06.August 2008
Besonders, wenn es um präventive Maßnahmen im Feld der Gesundheit geht, muss die Gewährung der Sicherheit einen definitiven Mittelpunkt in den eigenen Überlegungen darstellen. Man kann sich in Deutschland bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen versichern lassen und bekommt von diesen einen Rundumschutz angeboten. Bei einem Abschluss einer Versicherung muss man auch an eine Berufsunfähigkeit (BU) denkendem eine BU kann jeden treffen. Es ist sicherer, zeitig vor zu sorgen und jetzt Geld zu sparen, indem man einen Versicherungsvergleich für Verbraucher zu Rate zieht, über den man mehr Informationen über die privaten Krankenversicherungen bekommen kann. Diesen Vergleich kann man unterschiedlich angehen; ein Vergleich der Versicherungen auf unterschiedliche Art und Weise, denn privaten Krankenversicherungen sind Versicherungsunternehmen und kalkulieren auf eine privatwirtschaftliche Weise, während die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sich an bestehende Vorschriften bezüglich die Höhe der Beiträge und dem Leistungsumfang zum Beispiel zu halten haben. Die GKV unterliegt den Regelungen unseres deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems und wird durch die Krankenkassen-, Primär- und Ersatzkassen getragen. Private Krankenversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und werden von privaten Firmen unterhalten. Die PKV müssen wie andere Versicherungsgesellschaften auch das Prinzip der so genannten Rechts- und Finanzaufsicht des Bundesaufsichtsamtes beachten, das im Bereich des Versicherungswesens zum Tragen kommt. Bei privaten Krankenversicherungen greifen die Mechanismen der Marktwirtschaf, was bedeutet, dass die PKV bei jeder zu versichernden Person das persönliche Preis-Leistungsverhältnis bei der Höhe der Beiträge zu Grunde legt, und dass die privaten Krankenversicherung im Vergleich zu ihren „Kollegen” bei der GKV nicht verpflichtet sind, jeden Antragsteller auch auf zu nehmen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen gemäß des Solidaritätsprinzips jeden Antragsteller aufnehmen. Die Beiträge richten sich nach den Einkünften , und losgelöst von Geschlecht, Vorerkrankungen, Alter und speziellen Risiken können alle Mitglieder der gesetzlichen Kassen von denselben medizinischen Tarifen auf der Grundlage des so genannten Umlageverfahrens profitieren. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die bestehenden Kosten abdecken, Mitglieder der GKV besitzen im Fall einer Krankheit auf Grund ihrer Beiträge einen unmittelbaren Anspruch auf Leistungen.
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